Das Angebot der Tafel Göttingen e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie

  • Arbeitslosengeld II (SGB II),
  • Wohngeld (WoGG),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Eine Kundenkarte erhalten weiterhin Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über
folgenden Grenzen liegt. Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.

1 Person            1.200,00 €
2 Personen       1.500,00 €
3 Personen       1.700,00 €
4 Personen       1.900,00 €
5 Personen       2.100,00 €
6 Personen       2.300,00 €

Für die Ausstellung einer Kundenkarte benötigen wir einen Nachweis der Bedürftigkeit, z.B. die Sozialcard der Stadt Göttingen, den Nachweis über Grundsicherung, den aktuellen Rentenbescheid, BAföG-Bescheid oder die aktuelle Verdienstbescheinigung.