Das Angebot der Göttinger Tafel e.V. kann jeder Mensch in Anspruch nehmen, der staatliche Transferleistungen erhält wie
- Arbeitslosengeld II (SGB II),
- Wohngeld (WoGG),
- Sozialhilfe (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Eine Kundenkarte erhalten weiterhin Haushalte, deren gesamtes Nettoeinkommen nicht über
folgenden Grenzen liegt. Die Berechnung erfolgt ohne die Anrechnung von Kindergeld.
1 Person 1.000,00 €
2 Personen 1.300,00 €
3 Personen 1.500,00 €
4 Personen 1.700,00 €
5 Personen 1.900,00 €
6 Personen 2.100,00 €
Für die Ausstellung einer Kundenkarte benötigen wir einen Nachweis der Bedürftigkeit, z.B. die Sozialcard der Stadt Göttingen, den Nachweis über Grundsicherung, den aktuellen Rentenbescheid, BAföG-Bescheid oder die aktuelle Verdienstbescheinigung.
Hartz IV Regelbedarf Übersicht
Bedarf | ab 1.1.2018 |
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Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende | 416 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 374 € |
Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er | 332 € |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 240 €* |
RL für Kinder von 6 bis 14 Jahre | 296 €* |
Kinder 15 bis unter 18 Jahre | 316 €* |
* Nach § 23 SGB II wäre der Regelbedarf für Kinder (Sozialgeld) um ein paar Euro geringer. Daher gab es hier keine Anpassung und die Werte bleiben, wie bereits vor 2011 (Vertrauensschutz).